Vorstand der Gesellschaft der Theater und Konzertfreunde Gera e. V.
Dem durch die Mitgliederversammlung gewählten Vorstand obliegt die Vertretung des Vereins gerichtlich und außergerichtlich als gesetzlicher Vertreter und die Führung der Geschäfte. Die juristische Vertretung des Vereins (§26 Abs. 2 BGB) obliegt gemäß Satzung nur bestimmten Vorstandsmitgliedern.
Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
⦁ Einberufung und Vorbereitung der jährlichen, aber auch außerordentlichen Mitgliederversammlungen mit Aufstellung der Tagesordnung,
⦁ Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
⦁ Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des Jahresberichtes,
⦁ Aufnahme neuer Mitglieder.
Desweiteren organisiert der Vorstand selbst verschiedene Veranstaltungen wie Theatercafe, Orgelbenefizkonzerte, Kuchenbasar zum Tag der offenen Tür und vieles mehr.