Beitragsordnung

Beitragsordnung

§1 Allgemeines

Die Geldmittel für die Verwirklichung der Zwecke erhält der Verein auf der Grundlage des
§4 der Satzung des Vereines durch Mitgliedsbeiträge, Geldspenden und Zuschüsse.
Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach-oder anders geartete Leistungen.
Mit dem Beitritt zum Verein wird die Beitragsordnung ausgehändigt.

§2 Höhe des Beitrages

Einzelmitglieder (natürliche Personen) 35,00 €
Ehepaare/Lebensgemeinschaften 60,00 €
Juristische Personen, Körperschaften,
Gesellschaften und sonstige Personenvereinigungen 130,00 €
Studenten/Auszubildende 12,00 €

Es ist jedem Mitglied überlassen, einen höheren Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dies muss in geeigneter schriftlicher Form vom Mitglied erklärt werden und kann jederzeit durch das Mitglied widerrufen werden.

§3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht

Auf begründeten Antrag des Mitgliedes kann der Vorstand zeitbefristet eine Beitragsermäßigung oder Freistellung des Beitrages beschließen. Nach Ablauf der Befristung gilt der normale Beitragssatz weiter.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

§4 Zahlung und Fälligkeiten

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.

Die Abbuchung erfolgt per 01.04. jeden Jahres mittels SEPA-Lastschrift Einzugsermächtigung. Dieser Termin gilt auch für Mitglieder, die den Jahresbeitrag in eigener Zahlungsmodalität tätigen.
Änderungen betreffend der Konten – Daten der Mitglieder, sollten dem Verein umgehend, spätestens aber bis zum 28.02. des laufenden Jahres mitgeteilt werden.
Entstehen dem Verein durch Versäumnisse des Mitgliedes Kosten (z.B. durch Rückbuchung), gehen diese zu Lasten des Mitgliedes.

§5 weitere Regelungen

Endet die Mitgliedschaft im Verein, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
Mitglieder, die bis zu dem 30.04. des laufenden Jahres keinen Mitgliedsbeitrag entrichtet haben, werden in geeigneter Form gemahnt.
Die erste Mahnung ist kostenlos. Die zweite Mahnung kostenpflichtig.
Mitglieder, die im ersten Halbjahr dem Verein beitreten, entrichten den vollen Jahresbeitrag.
Ab dem zweiten Halbjahr wird nur der halbe Beitrag für das laufende Jahr erhoben.

§6 Spendenbescheinigungen

Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden über 200,00 € wird automatisch eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
Bei Bedarf kann für gezahlte Mitgliedsbeiträge und Spenden eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

§ 7 Gültigkeit der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 15. März 2015 in Kraft und gilt ab 01.01. 2016.

für

die Gesellschaft der Theater- und Konzertfreunde Gera e. V.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:

  • Einzelmitglieder (natürliche Personen): 35,00 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 60,00 Euro
  • Juristische Personen, Körperschaften, Gesellschaften und sonstige Personenvereinigungen: 130,00 Euro
  • Studenten/ Auszubildende: 12,00 Euro

Der Beitrag ist jedoch nach Ihrem Ermessen nach oben offen.

Ihr Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 01.04. des laufenden Jahres von Ihrem Konto eingezogen.