Beitragsordnung
§1 Allgemeines Die Geldmittel für die Verwirklichung der Zwecke erhält der Verein auf der Grundlage des §2 Höhe des Beitrages Einzelmitglieder (natürliche Personen) 35,00 € Es ist jedem Mitglied überlassen, einen höheren Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dies muss in geeigneter schriftlicher Form vom Mitglied erklärt werden und kann jederzeit durch das Mitglied widerrufen werden. §3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht Auf begründeten Antrag des Mitgliedes kann der Vorstand zeitbefristet eine Beitragsermäßigung oder Freistellung des Beitrages beschließen. Nach Ablauf der Befristung gilt der normale Beitragssatz weiter. §4 Zahlung und Fälligkeiten Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Die Abbuchung erfolgt per 01.04. jeden Jahres mittels SEPA-Lastschrift Einzugsermächtigung. Dieser Termin gilt auch für Mitglieder, die den Jahresbeitrag in eigener Zahlungsmodalität tätigen. §5 weitere Regelungen Endet die Mitgliedschaft im Verein, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr. §6 Spendenbescheinigungen Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden über 200,00 € wird automatisch eine Spendenbescheinigung ausgestellt. § 7 Gültigkeit der Beitragsordnung Die Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 15. März 2015 in Kraft und gilt ab 01.01. 2016. für die Gesellschaft der Theater- und Konzertfreunde Gera e. V.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt: |
- Einzelmitglieder (natürliche Personen): 35,00 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 60,00 Euro
- Juristische Personen, Körperschaften, Gesellschaften und sonstige Personenvereinigungen: 130,00 Euro
- Studenten/ Auszubildende: 12,00 Euro
Der Beitrag ist jedoch nach Ihrem Ermessen nach oben offen.
Ihr Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 01.04. des laufenden Jahres von Ihrem Konto eingezogen.